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Herzlich willkommen auf der Internetseite der


Spedition Reithmeier

Unsere Spedition bietet Ihnen seit 1993 logistische Lösungen. Wir führen gerne Ihre privaten oder betrieblichen Umzüge, Entsorgungen und Entrümpelungen in Regenstauf, Regensburg (Landkreis) und Schwandorf (Landkreis) durch.

Mit engagierten Angestellten sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf der erteilten Aufträge. Unsere Mitarbeiter arbeiten Hand in Hand, um Sie bestmöglich zufrieden zu stellen. Bei speziellen Wünschen beraten wir Sie gerne und stehen Ihnen mit unseren Erfahrungen in Rat und Tat zur Seite.

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot.  

Leistungen

Wir bieten Ihnen für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Wünsche gerne folgende Leistungen an:
TRANSPORTE:
Wir übernehmen für Sie die verschiedensten Transporte nach vorheriger Absprache und entsprechend erteiltlem Auftrag.

UMZÜGE:
Bei Umzügen Ihrer Firma in andere Gebäude oder Städte beraten wir Sie bei der Planung und kümmern uns dann um die Verladung Ihrer Büroeinrichtungen, Akten und vieles mehr.
Sollten Sie einen Privatumzug ins Auge fassen, dann können Sie auch hier mit unserer Unterstützung rechnen. Wir ver- und entladen Ihre Möbel und helfen Ihnen so, sich bald in Ihrem neuem Domizil einzurichten.
EINLAGERUNGEN:
Sollte Ihr neues Heim noch nicht fertig sein, so kümmern wir uns um die Einlagerung Ihrer Umzugsgüter.

ENTRÜMPELUNGEN:
Selbstverständlich können Sie sich auch bei anstehenden Entrümpelungen an uns wenden und sich die tatkräftige Unterstützung unserer Mitarbeiter sichern.

ENTSORGUNGEN:
Auf Wunsch übernehmen wir natürlich auch eine Entsorgung nicht mehr gebrauchter Güter.
       

Referenzen

Mit der termingerechten, ordnungsgemäßen Ausführung unserer Aufträge sichern wir uns zufriedene Kunden.  

Zu unseren zufriedenen Kunden zählen unter anderem das:

- AG Regensburg

- AG Kelheim

- AG Cham

- AG Schwabach

                     

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

 

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Horst Reithmeier

Spedition ReithmeierInhaber: Horst Reithmeier Sandheimer Str.34 93197 Zeitlarn Tel: 09402-2166Fax: 09402-948055email: info@spedition-reithmeier.de

 

 

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

· Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

· Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

· Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

· Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

· Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

· Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

 

 

1. Datenübermittlung /Datenprotokollierung

Beim Besuch dieser Seite verzeichnet der Web-Server automatisch Log-Files, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Daten beinhalten z. B. den Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse des anfragenden Rechners, Zugriffsdatum und -uhrzeit der Serveranfrage und die Dateianfrage des Client (Dateiname und URL). Diese Daten werden nur zum Zweck der statistischen Auswertung gesammelt. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

 

2. Nutzung persönlicher Daten

Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.

 

3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten

Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.

 

4. Sicherheit Ihrer Daten

Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

 

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6. Cookies

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7. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen

Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und/oder der Weitergabe der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.

8. Kontaktformular

Treten Sie bzgl. Fragen jeglicher Art per E-Mail oder Kontaktformular mit uns in Kontakt, erteilen Sie uns zum Zwecke der Kontaktaufnahme Ihre freiwillige Einwilligung. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional. Die von Ihnen gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert. Nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht. Die Übermittlung Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt.

Verwendung von Google Maps

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Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite an uns.

Kontaktformular

Kontaktformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Horst Reithmeier

Umzüge & Transporte

1. Leistungen

  1. Die Leistungen des Spediteurs erfolgen auf Grundlage dieser Bedingungen, die in erster Linie eine Konkretisierung der in § 407 ff HGB enthaltenen Rechtsgedanken darstellen.
  2. Der Spediteur führt Transporte / Umzüge aller Art durch, vermittelt solche, sowie Arbeiter, Fahrzeuge, Umzugsmaterial und weitere Dienstleistungen, welche in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Umzug, egal welcher Art, stehen.
  3. Sofern der Auftraggeber oder Dritte im Fahrzeug mitfahren, ohne dass dies besonders vergütet wird (Gefälligkeit), haftet der Spediteur nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Versicherung für Insassen besteht nicht.
  4. Der Spediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
  5. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese, sofern sie der Spediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte, durch den Auftraggeber zuzüglich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
  6. Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
  7. Das Personal des Spediteurs ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sanitär- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet. Elektroarbeiten werden nur als Demontage spannungsfrei durchgeführt. Für Spannungsfreiheit hat der Auftraggeber zu sorgen. Sieht sich der Auftraggeber außerstande, den Spediteur über die Lage der unter Putz liegenden Leitungen zu unterrichten, verlangt aber dennoch die Durchführung der Arbeiten, ist der Spediteur von jeder Haftung frei.
  8. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Spediteur nur für sorgfältige Auswahl.

 

2. Rechtliches und Datenschutz

  1. Der Spediteur erfüllt die Berufszugangsbedingungen des Güterkraftverkehrsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (Sachkunde, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönliche Zuverlässigkeit) und vergleichbarer Rechtsnormen
  2. Der Spediteur wird alle Informationen, Unterlagen und sonstige Hilfsmittel, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, nur zur Durchführung des Vertrages verwenden. Solange und soweit sie nicht allgemein bekanntgeworden sind oder der Auftraggeber einer Bekanntgabe nicht vorher schriftlich zugestimmt hat, wird der Spediteur die Information und Unterlagen sowie den Vertragsgegenstand vertraulich behandeln. Diese Pflichten bleiben auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

 

3. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

 

4. Beauftragung Dritter

Der Spediteur kann, soweit nichts anderes vereinbart ist, einen weiteren ausführenden Spediteur mit der Durchführung des Umzugs beauftragen.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

  1. Soweit der Auftraggeber keine Verpackung und Kennzeichnung durch den Spediteur wünscht, weist der Spediteur den Auftraggeber auf den Haftungsausschluss § 451 d Abs. 1 Ziff. 2 HGB hin. Zur Überprüfung des vom Auftraggeber verpackten Gutes ist der Spediteur weder berechtigt noch verpflichtet, außer in Fällen der offensichtlichen Ungeeignetheit der Verpackung.
  2. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Spediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht. Gefährliches Gut im Rahmen des Umzuges sind feuer- oder explosionsgefährliche, strahlende, zur Selbstentzündung neigende, giftige, ätzende, übelriechende oder ähnliche Güter. Dazu zählen insbesondere Akkus, Batterien, Brenn- und Heizmittel, Chemikalien, Gase Lösungsmittel, Munition etc.
  3. Für Umzugsgut, das aufgrund seiner Größe oder seines Gewichtes und der Bedingung am Zielort nicht ohne Gefahr von Beschädigungen entladen werden kann, hat der Spediteur vom Auftraggeber Weisungen einzuholen. Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen gilt § 419 HGB.
  4. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass er oder eine von ihm bevollmächtigte Person an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder hochelektronische Teile an empfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Fernsehgeräten, Computern usw. fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Spediteur nicht verpflichtet. Der Spediteur haftet nicht für Schäden, die infolge einer nicht fachgerechten Transportsicherung am Umzugsgut eintreten. Vom Auftraggeber nicht verpacktes oder nicht fachgerecht verpacktes Gut wird nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch und auf eigene Gefahr transportiert.
  6. Sofern an der Be- und / oder Entladestelle empfindliche Bodenbeläge oder zerbrechliche Einrichtungsgegenstände vorhanden sind, hat der Auftraggeber diese entsprechend gegen jede Gefahr der Verschmutzung oder Beschädigung zu schützen, bzw. zu entfernen.

 

6. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Spediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

 

7. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den beauftragten Spediteur zu richten. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Leute des Spediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

 

8. Abtretung

Der Spediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus den von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

 

9. Bestimmung des Umzugsgutes

Die Bestimmung des Umzugsgutes obliegt dem Auftraggeber.

 

10. Nachprüfung durch den Auftraggeber

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

 

11. Angebote des Spediteurs

  1. Der Spediteur erstellt Festpreisangebote. Diese setzen eine vom Auftraggeber ausgefüllte und unterschriebene Umzugsdatenliste und/oder eine Besichtigung des Umzugsgutes durch den Spediteur voraus.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das schriftliche Angebot des Spediteurs hinsichtlich aller getätigten Absprachen zu überprüfen und Abweichungen vom gewünschten Leistungsumfang unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
  3. Der Spediteur behält sich das Recht vor, von der Annahme von Aufträgen abzusehen bzw. seine Bereitschaft der Durchführung zurückzuziehen, wenn ihm die Durchführung unmöglich erscheint und / oder seitens des Auftraggebers bis eine Woche vor geplanter Durchführung des Umzugs nicht alle erforderlichen Unterlagen an den Spediteur übergeben werden.
  4. Die verbindliche Preisbindung von Angeboten des Spediteurs an den Auftraggeber beträgt 14 Tage.
  5. Angebote des Spediteurs beziehen sich immer auf eine für einen LKW bis 10 Meter an die Be- und / oder Entladestelle befahrbare Wegstrecke. Sind längere Anlaufwege vorhanden, so entstehen Mehrkosten.
  6. Der Spediteur behält sich das Recht vor, die Beladung zu beenden, sobald das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs erreicht ist. Hat der Auftraggeber unüblich schweres Umzugsgut, so ist dies dem Spediteur schriftlich anzuzeigen, damit andere / weitere Fahrzeuge organisiert werden können. Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Umzugspreises verpflichtet, auch wenn das vereinbarte Umzugsvolumen aufgrund zu hohen Gewichts nicht verladen werden konnte.
  7. Sofern bei einem Umzug eine Entrümpelung vorgesehen ist, beinhaltet dieses Angebot nicht die Gebühren, welche für eine umweltgerechte und offizielle Entsorgung anfallen, sondern lediglich den Abtransport. Entsorgungsgebühren können nicht vorhergesehen werden, da diese von Gewicht und Beschaffenheit des Entsorgungsgutes abhängig sind. Diese Gebühren werden dem Auftraggeber nachträglich gesondert in Rechnung gestellt.

 

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

  1. Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, wenn das Transportgut dem Spediteur übergeben worden ist, spätestens jedoch vor Beendigung des Entladevorgangs in bar, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  2. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist der Spediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Siehe dazu § 419 HGB. Eine Auslösung des Umzugsgutes ist nur dann möglich, wenn die vereinbarte Vergütung zuzüglich eventuell angefallener Mehrkosten vollständig bezahlt wurde.
  3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Spediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen. Die Pfandverwertung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass bei Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts des Spediteurs die Androhung des Pfandverkaufs und die erforderlichen Benachrichtigungen an den Auftraggeber zu richten sind.
  4. Für in Verzug geratene Außenstände werden für die jeweilige Hauptforderung die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. (5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich)
  5. Für Umzüge, welche durch einen Träger finanziert werden, hat der Auftraggeber dem Spediteur vor dem Beladen des Gutes eine gültige, amtliche Kostenübernahmebestätigung vorzulegen. Geschieht dies nicht, ist der Auftraggeber zur Bezahlung des Vertrags in bar verpflichtet.
  6. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung an den Spediteur auszuzahlen.

 

13. Anfahrtshindernisse

Verpflichtet sich der Spediteur zur Errichtung einer Halteverbotszone an der Beladestelle oder der Entladestelle, so steht diese Verpflichtung unter dem Vorbehalt der straßen-verkehrsbehördlichen Genehmigung.

Durch die Errichtung einer Halteverbotszone übernimmt der Spediteur nicht die Gewähr für die Beachtung durch andere Verkehrsteilnehmer.

Kommt es durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge in einer eingerichteten Haltverbotszone an der Beladestelle oder der Entladestelle zu Behinderungen, hat der Spediteur gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen und einer zeitlichen Verzögerung des Beladens oder Entladens entsprechenden angemessenen Vergütung. Gleiches gilt für Aufzüge, welche vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tag der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Die Kosten für das Aufstellen und Abbauen der Halteverbotszone und die anfallenden Gebühren für die Genehmigung der Halteverbotszone trägt der Auftraggeber.

 

14. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

 

15. Rücktritt und Kündigung

  1. Bei einem Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.
  2. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag gelten die einschlägigen Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
  3. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, bzw. kann der Auftrag aus Gründen die der Spediteur nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so stehen dem Spediteur Bereitstellungskosten, bzw. Ausfallkosten zu. Diese bedürfen keinen Nachweis über bereits erbrachte Aufwendungen.

 

16. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugs- und Lagervertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Spediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag mit anderen als Vollkaufleuten gilt § 30 ZPO.

 

17. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht

 

18. Allgemeine deutsche Spediteurbedingungen

Die Allgemeinen deutsche Spediteurbedingungen sind Bestandteil der AGBs.

 

Anhang 1

Zwangsräumungen, Einschaffungen und Zwangsöffnungen durch Vertreter des Amtsgerichtes

  1. Einschaffungen von KFZ werden nur unter vorheriger Absprache durchgeführt und werden separat berechnet.
  2. Sollten die zu räumenden Räumlichkeiten von Ungeziefer befallen sein, so stellen die Wartezeiten bis zur Beseitigung Arbeitszeit dar.
  3. Schwertransporte, dazu zählen Klaviere, Flügel, Tresor o. ä. werden nach Absprache mit Entgeltaufschlag bewegt und transportiert. Siehe dazu auch aktuelle Preisliste.
  4. Fest verbundene Gegenstände werden nicht demontiert. Dies betrifft insbesondere verklebte Teppiche, feste Badeinbauten, Holzdecken, usw.
  5. Schmutzzulage wird nach Anweisung durch den Auftraggeber gewährt.
  6. Haustiere unterliegen nicht den allgemeinen Beförderungsbedingungen. Für diese ist allein der Eigentümer, bzw. das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde verantwortlich.
  7. Bereitstellungskosten fallen an dem Tag des Auftragsdatums an. Sie sind gestaffelt nach Auftragsvolumen. Siehe dazu die aktuelle Preisliste. Ausfallkosten fallen bis zum fünften Arbeitstag (ohne Feiertag, bzw. Samstag, Sonntag) vor Auftragsdatum an, wobei der Terminstag nicht mitgerechnet wird.  Siehe dazu die aktuelle Preisliste. Siehe auch Beschluss des AG Emmendingen 10 M 3214/02, AG Flensburg 53 M 1128/04, bzw. § 631 BGB und § 649 BGB. Ausfallkostenentgelte sind Steuerfrei. Siehe Beschluss LG Mannheim 1 T 94/96 und Niedersächsisches Finanzgericht 5 K 68/02.
  8. Öl- bzw. Gasanlagen und Tanks werden nicht demontiert. Öl, bzw. sonstige Gefahrgüter werden nicht von der Spedition transportiert, bzw. entsorgt.
  9. An- und Abfahrtszeiten sind Arbeitszeiten.
  10. Lagerbedingungen:
    1. Lebensmittel werden nur in fester, ungeöffneter Verpackung eingelagert. Die Verpackung darf nicht aus Papier, Kunststoff o.ä. Stoffen bestehen. Angebrochene Lebensmittel, bzw. LM in ungeeigneter Verpackung werden entsorgt. 
    2. Pflanzen in jeglicher Form werden nicht eingelagert.
    3. Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Herde oder ähnliche Geräte, die nicht den Lagerbedingungen entsprechen, werden als Sondermüll entsorgt.
    4. Für eingelagerte Musikinstrumente übernehme ich nur im Rahmen der allgemeinen Lagerbedingungen eine Haftung.
    5. Das Gut wird sicher und sachgemäß aufbewahrt.
    6. Das Lager wird trocken aber nicht mausfrei vermietet.
    7. Bestandteil der AGBs ist auch die Preisliste vom 01.01.2024

Haftung

Wichtige Informationen zur Haftung einschließlich Haftungsvereinbarung und Transportversicherung gem. § 451g HGB

 

1. Anwendungsbereich

Der Spediteur haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

 

2. Außervertragliche Ansprüche

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Auftraggebers gegen den Spediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.

 

3. Haftungsgrundsätze

Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhuthaftung).

 

4. Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Spediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

 

5. Haftungsausschluss

Der Spediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Spediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

 

6. Haftung der Leute

Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Spediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

 

7. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung des Spediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zu Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Spediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Spediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

 

8. Ausführender Spediteur

Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Spediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise der Spediteur. Der ausführende Spediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Spediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Werden Leute des ausführenden Spediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

 

9. Besondere Haftungsausschlussgründe

Der Spediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1. Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere und Urkunden.
  2. Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber
  3. Behandeln, Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Auftraggeber
  4. Beförderung von nicht vom Spediteur verpackten Gut in Behältern
  5. Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Spediteur den Auftraggeber auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Auftraggeber auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.
  6. Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen.
  7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, demzufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet. Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1-7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Spediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

 

10. Haftungsvereinbarung

Der Spediteur weist den Auftraggeber auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

 

11. Transportversicherung

Der Spediteur weist den Auftraggeber auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer gesonderten Prämie zu versichern.

 

12. Schadensanzeige

  1.  Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten: Untersuchen Sie das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste. Halten Sie diese auf der Empfangsbescheinigung bzw. einem Schadensprotokoll spezifiziert fest. Zeigen Sie diese dem Spediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung an. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Spediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden.
  2. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Spediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzeigt. Wird die Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

 

13. Wertersatz

Hat der Spediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.

 

14. Gefährliches Umzugsgut

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Spediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z. B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc.)

Impressum

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 des MDstV: Horst Reithmeier

Spedition ReithmeierInhaber: Horst Reithmeier Sandheimer Str.34 , 93197 Zeitlarn

Tel: 09402-2166
Fax: 09402-948055
email: info@spedition-reithmeier.de

Umsatzsteuer ID: DE164570428
Steuer-Nr.: 244/191/63305
 

Rechtliche Hinweise

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Haftungshinweise

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